BENUTZER LIZENZVEREINBARUNG
Durch die Nutzung der TerraMaster-Produkte und -Software erteilen Sie Ihre Zustimmung zu allen in diesem Lizenzvertrag für Endnutzer (EULA) aufgeführten Bedingungen. Sollten Sie nicht allen in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen zustimmen, wenden Sie sich bitte an Ihren Verkäufer, um die Ware umgehend gegen Rückerstattung zurückzugeben. Die Nutzung der TerraMaster-Produkte und -Software gilt als Nachweis Ihres Einverständnisses mit allen Vertragsklauseln.
1. Unter dem Begriff TerraMaster-Software („Software“) aus diesem Vertrag werden ohne Einschränkung alle Firmenware-, Software-, Medien-, Druck- sowie elektronischen Dateien verstanden, die sich auf TerraMaster-Produkte („Produkte“) beziehen.
2. TerraMaster bzw. sein Lizenzgeber besitzt das Recht auf alle Rechte, Interessen, Urheberrechte und sonstigen Rechte an geistigem Eigentum an der Software. TerraMaster gewährt nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Deshalb ist dem Nutzer das ausschließliche Recht zur Abtretung oder erneuten Veröffentlichung der Software untersagt. Insbesondere behält sich TerraMaster alle Rechte vor, die dem Nutzer im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden.
3. Der Softwareinhalt von TerraMaster oder seinem Lizenzgeber ist urheberrechtlich geschützt. Ferner besitzen die in der Software aufgeführten Personen evtl. das Recht auf den Schutz ihrer Informationen und Bilder. Die Nutzer des Softwareinhalts dürfen ihn ohne ausdrückliche Genehmigung nicht mit anderen Personen teilen. Durch die Weiterleitung des Softwareinhalts an Dritte könnten Urheber- oder andere Rechte an geistigem Eigentum verletzt und somit gegen diese Vertragsbedingungen verstoßen werden.
4. Den Nutzern ist es einzig erlaubt, die von der Software bereitgestellten Dateien für persönliche Zwecke zu kopieren und zu verwenden.
5. Die Nutzer dürfen eine angemessene Anzahl an Vervielfältigungen der Software für Sicherungs- oder Archivierungszwecke herstellen.
6. Nutzer dürfen Dritten keine Genehmigung erteilen, (a) die Software für einen Zweck zu nutzen, der für die Gerätenutzung nicht wesentlich ist (b) die Software einzeln zu lizenzieren, zu vertreiben, zu leasen, zu vermieten, zu verleihen, abzutreten oder zu verwenden (c) den Code, aus dem die Software besteht, zurück zu entwickeln, zu dekompilieren, zu zerlegen oder zu versuchen, ihn zu entschlüsseln oder (d) die sich aus der Software ergebende Arbeit umzugestalten, zu ändern, zu übersetzen oder zu erstellen.
7. Die Software kann unter GNU bewilligte TerraMaster-Komponenten („GPL-Komponente“) enthalten. Sollte dieser Vertrag den Anforderungen für die Nutzung der GPL-Komponente durch den Nutzer widersprechen, gelten die GPL-Klauseln nur für die spezielle GPL-Komponente. Der Nutzer erklärt dann, an die GPL-Einschränkungen gebunden zu sein.
8. TerraMaster behält sich das Recht vor, die Einhaltung dieses Vertrags durch die Nutzer zu überprüfen. Die Nutzer erklären sich deshalb zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit TerraMaster bei evtl. Kontrollen bereit.
9. Innerhalb des Garantiezeitraums bietet TerraMaster einen Kundendienst an und unternimmt angemessene Anstrengungen zur Reparatur oder dem Ersatz der Software, sollte sie die Gewährleistungsklauseln nicht erfüllen.
10. TerraMaster und seine Dienstleister gewährleisten nicht, dass die Software frei von Programmfehlern, Defekte, Viren und sonstigen Mängeln ist.
11. TerraMaster und sein Lizenzgeber haften keinesfalls für direkte oder indirekte Verluste und Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust, Umsatzverlust und Auswirkungen auf den Gewinn oder das Geschäft.
12. TerraMaster und sein Dienstleister übernehmen nur die Haftung, die den für die TerraMaster-Produkte und -Software gezahlten Betrag nicht überschreitet.
13. TerraMaster behält sich das Recht vor, diese Vertragsvereinbarung zu kündigen, sollten die hier aufgeführten Bedingungen nicht vom Nutzer eingehalten werden. In diesem Fall ist der Nutzer verpflichtet, die Softwarenutzung einzustellen und alle Softwarekopien sowie ihre Bestandteile zu vernichten.
14. Sofern dies nicht ausdrücklich durch die lokale Gesetzgebung untersagt ist, unterliegt dieser Abschnitt dem chinesischen Recht, ohne Berücksichtigung widersprechender Rechtsgrundlagen. Das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) (1980) oder ein späteres Abkommen dazu findet daher keine Anwendung.
14. Sofern dies nicht ausdrücklich durch die lokale Gesetzgebung untersagt ist, unterliegt dieser Abschnitt dem chinesischen Recht, ohne Berücksichtigung widersprechender Rechtsgrundlagen. Das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) (1980) oder ein späteres Abkommen dazu findet daher keine Anwendung.
16. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrags vom zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, ist die Gültigkeit der anderen Bedingungen davon nicht betroffen.
17. Sofern dieser Vertrag in anderen Sprachen verfasst wurde, ist er aus dem Englischen übersetzt worden. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen aufgrund von Übersetzungsfragen gilt deshalb die englische Fassung als verbindlich.